Die Sozialversicherungswerte für 2016 (in €) betragen voraussichtlich:
2016
2015
Geringfügigkeitsgrenze täglich
31,92
31,17
Geringfügigkeitsgrenze monatlich
415,72
405,98
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe monatlich
623,58
608,97
Höchstbeitragsgrundlage täglich
162,00
155,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug)
4.860,00
4.650,00
Höchstbeitragsgrundlage (jährlich)für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer)
9.720,00
9.300,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen)
5.670,00
5.425,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Zu beachten ist, dass es durch die Steuerreform 2015/2016 zusätzlich zu einer außertourlichen Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage für 2016 gekommen ist. Ansonsten erfolgt die Erhöhung wie üblich mittels Aufwertungszahl (1,024 für 2016).
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